Das Zertifikat Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland wird sowohl an Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze, Jugendherberge) als auch an reine Gastronomiebetriebe und Gaststätten von Beherbergungsbetrieben vergeben.
Teilnehmen können alle interessierten Betriebe, welche die in den Kriterien-Katalogen beschriebenen Voraussetzungen in den Bereichen Ausstattung, Service und Verpflegung erfüllen, z. B. Übernachtungen für eine Nacht, Angebot Lunchpaket, Trockenraum, Reservierungsservice für nächste Unterkunft und Nacht.
Bitte entnehmen Sie die genauen Teilnahme-Voraussetzungen für Unterkünfte (mit und ohne angeschlossener Gastronomie) sowie die Teilnahme-Voraussetzungen für Gastronomiebetriebe auf derWebseite des Deutschen Wanderverbandes.