4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Mosellandtouristik unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Mosellandtouristik oder beim Reisevermittler.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Mosellandtouristik den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Moselland-touristik eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der Mosellandtouristik zu vertreten ist. Die Mosellandtouristik kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Mosellandtouristik ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Mosellandtouristik durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Die Mosellandtouristik legt die Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet. Die jeweils anwendbaren Entschädigungspauschalen werden im Angebot und in der Reisebestätigung festgelegt. Soweit im Angebot und in der Reisebestätigung keine Entschädigungspauschalen festgelegt sind, wird die Entschädigung nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit der nachfolgend genannten jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
- vom 11. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4.5 Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der Mosellandtouristik nachzuweisen, dass der Mosellandtouristik kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.6 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, so weit die Mosellandtouristik nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist die Mosellandtouristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
4.7 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die Mosellandtouristik, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 25 € erheben. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Mosellandtouristik keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.
4.8 Ist die Mosellandtouristik infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs.5 BGB unberührt.
4.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von der Mosellandtouristik durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Mosellandtouristik 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.