Informationen zu Maßnahmen zur Covid-19-Pandemie

Was jetzt für deinen Urlaub wichtig ist!


Stand: 02.02.2023

Die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 07. April 2023.

Die für deinen Urlaub relevanten Regelungen haben wir hier zusammengefasst:

Maskenpflicht
In Krankenhäusern, in Arztpraxen und in Pflegeeinrichtungen muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die Maskenpflicht gilt nicht für

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

 

Testpflicht
Die Testpflicht gilt in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen.


Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)  (Stand: 01.12.2022)
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Mit Inkrafttreten der Fünften Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnunggelten keine Staaten oder Regionen mehr Virusvariantengebiete.

Für die genauen Regelungen für eine Einreise und Quarantäne beachte die Coronavirus-Einreiseverordnung.

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.